Seit 1. August 2009 gelten für Finanzamt und Gebietskrankenkasse
weitgehend einheitliche Regeln über die abgabenmäßige Behandlung von
pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen im Sport
(SportlerInnenbegünstigung). Die VGKK möchte die Sportvereine bei der
richtigen Handhabung der SportlerInnenbegünstigung unterstützen und
führt daher gemeinsam mit den Sportverbänden und der Finanzverwaltung
in jedem Bezirk Informationsveranstaltungen durch. Dabei geht es um alle
für den Sport wichtigen Themen der Beitragsabfuhr (Anmeldung vor
Arbeitsantritt, Beitragsberechnung, Haftung, Arbeitskräfteüberlassung im
Sport, strafrechtliche Verantwortung etc.). Die Finanzverwaltung informiert
über die wichtigsten steuerlichen Aspekte in diesem Zusammenhang.
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WohinTippHQ 41 mins ago