Buchungsgebühren können anfallen
Elternberatung (vor einvernehmlicher Scheidung)
Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
Da im Rahmen der Elternberatung eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung an diesem Abend gemeinsam in Anspruch nehmen.
Teilnahmebestätigung kann bei Gericht verwendet werden.
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WohinTippHQ 35 mins ago