»… zur Aufrechterhaltung der Manneszucht«
Die nationalsozialistische Militärjustiz 1934–1946
»An der Front kann man sterben, als Deserteur muß man sterben!«, schrieb Adolf Hitler schon in »Mein Kampf«. Hitler brauchte eine Militärjustiz, die sich bedingungslos in den Dienst der Kriegsführung stellte. Mit allen Mitteln musste die »Wehrkraft des deutschen Volkes« sichergestellt werden. Die Bilanz: bis zu 1,5 Millionen Kriegsgerichtsverfahren, 50.000 Todesurteile gegen Deserteure, sogenannte Wehrkraftzersetzer und Kriegsdienstverweigerer, aber auch gegen ZivilistInnen und Kriegsgefangene, sowie härteste, aus Abschreckungsgründen verhängte Gefängnis- und Zuchthausstrafen auch wegen geringfügiger Vergehen.
Thomas Geldmacher berichtet anhand ausgewählter Einzelschicksale anschaulich über das Wesen, die Urteilspraxis und das Strafvollzugssystem der Wehrmachtsjustiz.
Thomas Geldmacher ist Politikwissenschaftler und Obmann des Personenkomitees »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz«. Er hat zuletzt das Rahmenprogramm rund um die Eröffnung des Vorarlberger Widerstandsmahnmals in Bregenz kuratiert.
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WohinTippHQ 40 mins ago