Buchungsgebühren können anfallen
Datenaustausch statt Selbsterklärung Sonderausgaben werden bisher ausschließlich auf Grundlage der Eintragung in der Steuererklärung berücksichtigt. Für bestimmte Sonderausgaben, nämlich Spenden, Kirchenbeiträge, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung wird für Zahlungen ab dem Jahr 2017 ein verpflichtender automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingeführt.
Für Spenden, aber auch für Kirchenbeiträge und die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten), wird ab 2017 ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet. Für die Bürgerinnen und Bürger bringt das eine deutliche Entlastung mit sich: Künftig müssen die betroffenen Sonderausgaben nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung bekannt gegeben werden, denn die Finanzverwaltung kann – wenn die Spenderin bzw. der Spender das möchte – die übermittelten Daten automatisiert in den Bescheid übernehmen.
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WohinTippHQ 2 hours ago