welche Neuerungen sind seit dem 1. 1.2017 zu beachten? Mit dem 1. Jänner 2017 sind die wesentlichen Bestimmungen der Erbrechtsnovelle 2015 in Kraft getreten. Vor allem die Regelungen für die Erstellung eines sogenannten fremdhändigen Testamentes
wurden völlig neu gefasst. Auch die Bestimmungen für das mündliche Testament wurden verschärft. Dieser Vortrag soll Ihnen einen Überblick verschaffen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren letzten Willen zu erklären, und was Sie dabei jeweils zu beachten
haben. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson
zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten ermächtigen , wenn Sie aus irgend einem Grund plötzlich nicht mehr geschäfts- oder äußerungsfähig sein sollten. Welche Form dabei einzuhalten ist und welche möglichen Regelungsinhalte bestehen, soll ebenfalls
Inhalt des Vortrages sein. Referent: Dr. Markus Fink, Rechtsanwalt in Bezau. Eintritt 7 Euro. Anmeldung: Tel. 05514 4126, info@imklosterbezau.at
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WohinTippHQ 33 mins ago