Friedrich Schiff (geb. 1908) machte schon als Siebzehnjähriger mit Porträts von Berühmtheiten wie Aslan, Thimig, Lorre, Grünbaum in Wien Furore. Im Alter von 22 Jahren ging er nach Shanghai, wo er sich am Anfang ebenfalls mit Porträts einführte. Während seines Aufenthaltes bis 1947 zeigte er dann die volle Palette seiner Kunst, welche von Landschaftsbildern über Shanghaier Genreszenen bis zum Cartoon reichte. Besonders mit seinen leicht hingeworfenen Karikaturen von Land und Leuten wurde er in Shanghai bekannt und stieg zum berühmtesten ausländischen Maler der Stadt auf. Gleichzeitig war Schiff in seinem Werk Zeitzeuge, der mit spitzem Stift das „Maskee“ (aus dem Portugiesischen; vergleichbar mit dem Wienerischen „macht nix“) der leichtlebigen Großstadt, die Emigration, die politischen Wendehälse, die japanischen Besatzer und die amerikanischen Entsatzer aufs Korn nahm.
Gerd Kaminski studierte Rechtswissenschaften und die chinesische Sprache an der Universität Wien. Seit 1971 leitet er die Österreichisch-Chinesische Gesellschaft. Seit seiner Habilitation 1978 leitet er das Boltzmann-Institut für China- und Südostasienforschung in Wien. Darüber hinaus hatte er mehrere Gastprofessuren, u.a. an der State University of New York at Buffalo und an der Peking-Universität, inne. Zudem ist er in Fragen, die China betreffen, Berater des österreichischen Außenministeriums. Einer seiner Hauptforschungsschwerpunkte ist die Chinesische Völkerrechtskonzeption. Er bereiste Asien bereits über 70 Mal und schrieb bereits mehr als 35 einschlägige Bücher.
Eine Veranstaltung im Rahmen der Ausstellung „Die Wiener in China. Fluchtpunkt Shanghai“, die noch bis 27. Juni im Jüdischen Museum Wien zu sehen ist.
Einlass 18:00 Uhr
Eintritt frei
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich: Tel.: +43 1 535 04 31-1510 oder E-Mail: events@jmw.at. Bitte geben Sie die vollständigen Namen aller teilnehmenden Personen sowie eine Kontaktmöglichkeit an!
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein aktueller negativer COVID-19-Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigentest nicht älter als 48 Stunden), eine Impfbestätigung (der erste Impftermin muss 22 Tage zurückliegen) oder ein Nachweis über eine überstandene COVID-19- Erkrankung (innerhalb
der letzten 6 Monate) notwendig.
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WohinTippHQ 42 mins ago