Grundsätzlich geht es bei dieser Frage darum, zu verstehen, was es bedeutet, dass eine Meinung wahr oder falsch ist. Die Frage nach der Wahrheit zählt zu den grundlegendsten Problemen der Philosophie (insbesondere des Bereichs der Erkenntnistheorie) und wurde im Laufe der Jahrhunderte sehr unterschiedlich geantwortet. Hier drei repräsentative Ansätze: Nach der herrschenden und seit Jahrhunderten dominierenden sogenannten Korrespondenztheorie ist Wahrheit die Übereinstimmung zwischen Meinung und Tatsache. Also wenn ein Gedanke oder eine Aussage mit dem übereinstimmen, was tatsächlich passiert ist.
Im alltäglichen Leben ist zugleich dieser Spruch weit verbreitet: "Sei zufrieden mit dem, was du hast". Dabei geht es um einen pragmatischen Spruch. Die philosophische Lehre des Pragmatismus, der auf dem Gedanken der Nützlichkeit beruht, sagt: Eine Meinung ist wahr, sofern deren praktische Konsequenzen zur Lösung von Problemen beiträgt.
Nach der Konsensustheorie ist wiederum eine Aussage dann wahr, wenn ein Konsens über die Wahrheit der Aussage innerhalb eines Diskurses mit gleichberechtigten Beteiligten herrschaftsfrei und argumentativ herbeigeführt werden könnte.
Anlass, um über den Wahrheitsbegriff zu diskutieren, gibt uns Bertrand Russell (1872-1970), Mathematiker, Logiker und einer der Väter der analytischen Philosophie. Der zweite "Montagsvortrag zur Rechtsphilosophie" geht insbesondere auf das zwölfte Problem dessen frühen Schrift Probleme der Philosophie, das unter dem Titel Wahrheit und Falschheit steht.
Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M. ist seit dem 1.9.2021 Inhaberin des neu eingerichteten Lehrstuhls für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung an der Universität Liechtenstein.
Sie studierte 2001-2005 Rechtswissenschaften und absolvierte 2005-2007 den Master in Strafrechtswissenschaften in Athen. Ab 2008 konnte sie mit einem DAAD-Stipendium an der Universität Heidelberg forschen, wo sie anschliessend 2010-2013 u.a. als Stipendiatin der Alexander Onassis Stiftung promovierte. Mit einem Habilitationsstipendium der Universität Regensburg, gefördert durch das BMBF, arbeitete sie 2017-2020 an ihrer Habilitationsschrift. Sie habilitierte im März 2021, ihr wurde im Anschluss die venia legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Internationales Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie verliehen.
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WohinTippHQ 41 mins ago