Buchungsgebühren können anfallen
Das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord wurde 2020 vom VfGH aufgehoben. Was genau besagt das neue Gesetz und wie gehen wir damit um? Ist jeder Sterbewunsch gleich Suizidwunsch? Welche Auswirkungen hat die Liberalisierung der Beihilfe auf das Gesundheitspersonal, die Institutionen, die Gesellschaft? Ist Suizid die einzige Möglichkeit sein Leben selbstbestimmt zu Ende zu leben? Welche Alternativen bietet die Hospiz- und Palliativ-versorgung? Und sind diese ausreichend bekannt? Diese und andere Fragen werden bei der Ethik Tagung von renommierten Referent*innen behandelt und gemeinsam diskutiert. Workshops am Nachmittag bieten die Möglichkeit der Vertiefung einzelner Themen. Eingeladen sind alle Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Referierende:
Angelika Feichtner, DGKP in, MSc, Buchautorin, langjährige Referentin in Palliative Care, Innsbruck | A
Dr. jur. Michael Halmich, Recht und Ethik im Gesundheitswesen, Ethikberater, Wien | A
Prof. Dr. Andreas Heller, Theologe, Gesundheitsethiker, Graz | A
Dr. Reinhard Haller, Psychiater … u.a.
Zeit: Montag, 28. März 8.00 – 18.00 h
Kurs: € 150,- inkl. Verpflegung und Tagungsunterlagen
Die Tagung wird von der ÖÄK mit 8 Sonstigen DFP-Punkten für das Fortbildungsdiplom anerkannt.
Mit: Palliativstation LKH Hohenems, Krankenhausseelsorge, Caritas Hospiz, Österr. Krebshilfe Vorarlberg
Infos | Detailprospekt: www.bildungshaus-batschuns.at
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WohinTippHQ 22 mins ago