und Vorsorgevollmacht. In jeder Lebenslage sicher sein, dass in meinem Sinne gehandelt wird … Um das zu erreichen, braucht es Informationen und klare Handlungsanweisungen.
Mit einer Patientenverfügung kann für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit im Vorhinein bestimmt werden, welche medizinischen Maßnahmen nicht mehr gesetzt werden sollen. Damit kann nicht nur sichergestellt werden, dass mein Wille künftig berücksichtigt wird, sondern Angehörige und im Enddefekt auch ÄrztInnen in einer ohnehin schwierigen Situation unterstützt und entlastet werden.
Referent: Mag. Christoph Grager. Dauer: 1,5 Std. Anmeldung und Info: senioren@feldkirch.at oder Tel. 05522/304-1234. Eintritt frei
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WohinTippHQ 27 mins ago